Steuergelder für Mobilfunk-Propaganda
Bundesregierung und Telekommunikationsfirmen schließen Vereinbarung
BERLIN, 20. Februar (Infokrieg) – Bundesregierung und Telekommunikationskonzerne wollen in den nächsten zwei Jahren gemeinsam 1,2 Millionen Euro zur Information der Bürger über die Auswirkungen von Mobilfunknetzen auf Umwelt und Gesundheit aufbieten. Eine entsprechende Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 sei um diese Vereinbarung ergänzt worden, teilte das Bundesumweltministerium am Freitag in Berlin mit. Sie sieht vor, dass die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone, E-Plus und Telefonica 600.000 Euro für Maßnahmen der Regierung zur “Risikokommunikation” bereitstellen. Diese zahlt noch einmal genau so viel.
Das Programm zielt nach Angaben des Umweltministeriums darauf ab, Konflikte mit Bürgern beim Ausbau der Mobilfunknetze durch mehr Informationen und Transparenz zu möglichen Auswirkungen der dabei anfallenden Strahlung zu entschärfen. Zentrales Thema sei die Kommunikation der “tatsächlich gemessenen Immissionen” und die Klärung offener Forschungsfragen. Das Umweltministerium und das ihm unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind innerhalb der deutschen Bundesregierung auch für dieses Thema zuständig.
Die in Deutschland gültigen Grenzwerte wurden von einem privaten 16-köpfigen Verein (ICNIRP) empfohlen und von der Bundesregierung als Gesetz (26. BImSchV) übernommen. Der damalige Vorsitzende des industrienahen Gremiums der ICNIRP, Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, sagte:
„Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“3
Prof. Dr. Neil Cherry, der im Auftrag der neuseeländischen Regierung die Vorgaben des ICNIRP überprüfte, kam zu dem Ergebnis:
„ernsthaft fehlerhaft“, „ein Muster von Voreingenommenheit“, „absichtliche Verdrehungen.“
Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen Körper um 1°C erwärmt (thermische Wirkung). Dieser Wert wird um den Faktor 50 reduziert. Langzeitwirkungen (über 30 Minuten) bleiben unberücksichtigt. Prof. Bernhardt:
„Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den Funkwellen nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.
Obwohl es (zahlreiche) Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen gibt, werden diese Hinweise bei der Festlegung der Grenzwerte vollständig ignoriert und nur thermische Wirkungen (Hitze) zu Grunde gelegt! Die ICNIRP-Richtlinien selbst sagen aus, dass uns der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dass (z. B.) von WLAN keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Bei der Grenzwertfestlegung wurden die nichtthermischen, biologischen Effekte nicht berücksichtigt!“
Wirkungen, z. B. auf Nerven oder Hormone, kennt der Gesetzgeber nicht.
Das Fundament des Grenzwertgebäudes beruht auf der Annahme, dass es keinerlei athermische (nicht auf Wärme basierende) Wirkungen (z. B. krebsfördernde Wirkung durch Störung der Zellmembran) durch Mobilfunkstrahlung gibt. Diese werden vehement bestritten, da ansonsten den gesetzlichen Grenzwerten jede wissenschaftliche Grundlage entzogen wäre. Der Grenzwert bezieht sich auf einen leblosen Körper (s. o.) und berücksichtigt die athermischen Wirkungen in unserem lebenden Körper in keiner Weise. Die Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlamentes STOA kommt zu dem Ergebnis:
„Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet. An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 μW/m² nicht überschritten werden. “
AFP (bro/ck)











