Published On: Wed, Feb 15th, 2012

Oberstes Gericht für zweites Gutachten über Behring Breivik

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Norwegischer Attentäter wird im Gefängnis beobachtet

OSLO, 15. Februar (AFP) – Norwegens Oberstes Gericht hat den Einspruch des Attentäters Anders Behring Breivik gegen ein neuerliches psychiatrisches Gutachten endgültig abgelehnt. Das Gericht wies die Argumentation der Anwälte Behring Breiviks am Mittwoch zurück. Demnach war ein Gericht niedrigerer Instanz in Oslo nicht befugt, die Erstellung eines zweiten Gutachtens anzuordnen, weil dieses weder von der Verteidigung noch von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sei.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts können die beiden Psychiater, mit denen der Rechtsextremist Behring Breivik nicht zusammenarbeiten will, mit ihrer Beobachtung in der Haft beginnen. Das neue Gutachten der beiden Experten soll bis zum 10. April eingereicht werden, für den 16. April ist der Beginn des Prozesses gegen Behring Breivik vorgesehen.

Dieser hatte im vergangenen Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer.

Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen “paranoider Schizophrenie” für unzurechnungsfähig erklärt. Opfer-Anwälte dagegen forderten ein neues Gutachten, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Behring Breiviks während des Massakers auf Utöya als methodisch und rational wahrnahmen.

bt/fs

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