Published On: Fri, Jan 27th, 2012

“Meinhof als Lehrerin und Baader bei der Polizei – das geht nicht”

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Von Richard Heister

Vor 40 Jahren wurde der umstrittene Radikalenerlass verabschiedet

KÖLN, 27. Januar (AFP) – Westdeutschland im Januar 1972: Es herrschte Aufbruchstimmung am Regierungssitz in Bonn. Die neue Ostpolitik von SPD-Kanzler Willy Brandt unter dem Motto “Wandel durch Annäherung” hatte den Eisernen Vorhang ein wenig gelüftet. Doch während die Bonner Außenpolitik die Weichen stellte für Entspannung im Ost-West-Verhältnis, wehte innenpolitisch ein scharfer Wind: Am 28. Januar 1972 verabschiedeten Brandt und die Ministerpräsidenten der Bundesländer den sogenannten Radikalenerlass.

Die umstrittene Regelung sah vor, dass ab sofort alle Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollten. 40 Jahre danach mag es verwundern, dass ausgerechnet der Reformkanzler Brandt für diesen heftig kritisierten Erlass mitverantwortlich zeichnete, in dessen Folge jahrelang angehende und bereits eingestellte Staatsdiener auf ihre Gesinnung überprüft wurden. Doch in der Bundesrepublik wirkten damals immer noch die Studentenunruhen von 1968 nach.

Denn Teile der Studentenbewegung, die an den Unis mobil gemacht hatte gegen die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft, hatten sich radikalisiert – einige wenige wie die Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) schreckten auch vor Bluttaten nicht zurück.

“Ulrike Meinhof als Lehrerin und Andreas Baader bei der Polizei beschäftigt – das geht nicht”, soll 1972 der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD) gesagt haben. Freilich: Angesichts der Verbrechen von Baader und Meinhof hätte das Beamtenrecht auch ohne den Radikalenerlass genügend Handhabe geboten, die beiden RAF-Gründer aus dem Staatsdienst fernzuhalten.

Vor allem ging damals unter Politikern die Furcht vor Linken um, die für sich den “Marsch durch die Institutionen” ausgerufen hatten und nun, nach Abschluss ihres Studiums, auf einflussreiche Beamten-Positionen drängten. Dem sollte der Radikalenerlass Einhalt gebieten: Nach dessen Verabschiedung holten die Behörden zunächst beim Verfassungsschutz routinemäßig Auskünfte darüber ein, ob der Bewerber denn auch tatsächlich “Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt”.

Besonders schlechte Karten für eine Beamtenkarriere hatten damals Mitglieder der 1968 in Frankfurt am Main gegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Die Furcht vor Kommunisten im Staatsdienst trieb die Behörden dazu, Berufsverbote etwa gegen angehende Lehrer, aber auch gegen Briefträger oder Lokführer zu verhängen.

Seit 1972 wurden nach Angaben des Berliner Deutschen Historischen Museums rund 3,5 Millionen Menschen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Laut Linken-Bundestagsfraktion führte dies zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 1256 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen.

Die nahezu flächendeckende Überprüfung von angehenden Beamten hatte eine Vielzahl von Gerichtsverfahren zu Folge – und im Mai 1975 musste sich erstmals das höchste deutsche Gericht mit dem Radikalenerlass beschäftigen: In seinem sogenannten Radikalenurteil befand damals das Bundesverfassungsgericht, Beamte unterlägen einer besonderen politischen Treuepflicht. Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei allein reiche aber für die Ablehnung des Bewerbers in der Regel noch nicht aus.

In der Folgezeit rückten der Bund und weitgehend auch die Länder vom alten Radikalenerlass ab, der die Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorsah. Doch noch im September 1995 rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die bundesrepublikanische Praxis der 70er und 80er Jahre, Anwärter oder Beamte schon aufgrund der bloßen Mitgliedschaft in einer Organisation nicht einzustellen oder zu entlassen. Und Willy Brandt hatte schon Jahre vor seinem Tod 1992 den Radikalenerlass als “Fehler” seiner sozial-liberalen Regierung bezeichnet.

rh/ul

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Displaying 1 Comments
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  1. Dirgis says:

    Und einige “Wimpernschläge der Geschichte” später wurden veritable Nulldenker und bauernschlaue Gewaltcharaktere wie Josef Maria Fischer, Daniel Cohn-Bendit und ähnliche deutsche Batschkappen als spätere (erpressbare) Staatsmänner systematisch “bevorratet”.

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