Published On: Wed, Jan 25th, 2012

Friedrich tritt bei Linken-Beobachtung erst einmal auf die Bremse

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Von Jürgen Petzold

Aktivitäten des Verfassungsschutzes kommen auf den Prüfstand

BERLIN, 25. Januar (AFP) – Gregor Gysi gerät mächtig in Rage, wenn es um das Gebaren der Verfassungsschützer geht: Seine Partei stelle für die freiheitlich-demokratische Grundordnung “nicht die geringste Gefahr dar”, schimpft er über die Beobachtung von 27 Bundestagsabgeordneten der Partei. Weil das offenbar nicht nur die Linkspartei so sieht, gerät der Verfassungsschutz mit der seit Jahren andauernden Beobachtung zunehmend in Erklärungsnöte. Jetzt tritt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erst einmal auf die Bremse und lässt die Beobachtung überprüfen.

Zwar will Friedrich die Beobachtung der Linken nicht grundsätzlich in Frage stellen. Aber er macht am Mittwoch klar, dass die “Verhältnismäßigkeit” gewahrt werden müsse. Im Klartext: Künftig sollen nur noch Abgeordnete beobachtet werden, die entweder eine herausgehobene Funktion haben oder einer extremistischen Teilorganisation angehören – wie etwa der Kommunistischen Plattform.

Die Ankündigung des Innenministers könnte durchaus dazu führen, dass sich die Liste der 27 beobachteten Abgeordneten verkürzt. Denn auf ihr stehen zahlreiche ostdeutsche Vertreter des realpolitischen Flügels, die etwa mit der vom Verfassungsschutz misstrauisch beäugten “Kommunistischen Plattform” überhaupt nichts am Hut haben. Dazu gehören etwa Fraktionsvize Dietmar Bartsch und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Andere der beobachteten Parlamentarier wiederum verfügen über keinerlei herausgehobene Funktion und führen im Bundestag ein ruhiges Hinterbänkler-Dasein.

Strittig bleibt indes auch die Frage, ob das Kölner Bundesamt entgegen aller Beteuerungen nicht doch nachrichtendienstliche Mittel gegen Linken-Politiker einsetzt, wie es die Linke selbst behauptet. Gysi begründet seinen Verdacht mit den zahlreichen Schwärzungen und so genannten “Sperrvermerken”, die auf möglicherweise konspiratives Material hinweisen könnten. Und Pau beteuert, sie habe es im Begleitschreiben zu ihrer Verfassungsschutzakte “Schwarz auf Weiß”, dass es sich bei den geschwärzten Passagen um Informationen handele, die “auf nachrichtendienstlichem Wege” erlangt worden seien.

In Kreisen der Sicherheitsbehörden heißt es dazu, Schwärzungen kämen etwa bei Informationen in Frage, die aus früheren nachrichtendienstlichen Abhöraktionen stammen. Zudem dürfe der Verfassungsschutz die Akten grundsätzlich schwärzen, weil die Beobachteten kein Recht auf Akteneinsicht hätten.

Klar ist inzwischen, dass zumindest ein Landesverfassungsschutz über das reine Beobachten – also die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen – hinausgegangen ist. Das niedersächsische Landesamt hat eingeräumt, dass die Linke in dem Bundesland mit nachrichtendienstlichen Mitteln observiert wird – wozu etwa auch das Abhören von Telefonaten gehören kann.

Aus dem unterschiedlichen Verhalten der Behörden von Bund und Ländern ergibt sich dem Vernehmen nach ein “bunt gescheckter Teppich”. In manchen Ländern wird richtig gespitzelt, in anderen nicht. Wie die Länder mit der Linken umgehen, liege in deren eigenem Verantwortungsbereich, verteidigt Friedrich die abweichende Praxis.

Das Gebaren der Verfassungsschützer dürfte bei manch einem der Linken auch für klammheimliche Freude sorgen. Denn die Partei macht seit langem kaum mit anderen Themen als den dauerhaften Personalquerelen und den mageren Umfragewerten Schlagzeilen. Am Mittwoch befasste sich auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags mit der Angelegenheit, und auch dort wird das Gebaren der Verfassungsschützer in Frage gestellt. Es scheine so zu sein, “dass besonders Realpolitiker der Linken beobachtet worden sind”, konstatiert der Vizechef des Gremiums, Thomas Oppermann. “Da habe ich Erklärungsbedarf.”

jp/pw

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