Published On: Sun, Jan 1st, 2012

Grüne widersprechen CSU-Vorstoß zu NPD-Finanzierung

Share This
Tags

Beck führt verfassungsrechtliche Bedenken an

BERLIN, 31. Dezember (AFP) – Bei den Grünen stößt das Drängen der CSU auf einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien wie der NPD von der gesetzlichen Parteienfinanzierung auf Kritik. Der Vorschlag, durch eine Grundgesetzänderung der NPD den Geldhahn abzudrehen, sei “gut gemeint, aber nicht gut gemacht”, erklärte der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck am Samstag in Berlin. Der Grünen-Politiker forderte stattdessen die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Ermittlungspannen im Fall der Zwickauer Neonazi-Zelle aufklären solle. Zudem müssten bürokratische Hindernisse bei den Programmen gegen Rechtsextremismus beseitigt werden.

Beck führte bei seiner Kritik an einem Vorstoß von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verfassungsrechtliche Bedenken an. Es sei unklar, nach welchen Kriterien der Bundespräsident handeln solle, wenn er künftig in die Lage versetzt würde, Zahlungen an Parteien auszusetzen, die vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Die Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz sei eine rechtlich überprüfbare, “aber im Kern politische Entscheidung”, sagte Beck mit Blick auf Forderungen des konservativen Lagers, etwa die Linkspartei vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Sie könne deshalb kein Anknüpfungsgrund für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.

Die CSU-Landesgruppe will zu Beginn des neuen Jahres ein Verfahren zur Änderung des Artikels 21 des Grundgesetzes anstoßen. Die Details sollten auf der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth diskutiert werden. Ziel ist es, bereits die nächste Auszahlungstranche im Rahmen der Parteienfinanzierung an die NPD im Frühjahr zu stoppen.

wes/jpf

About the Author

Leave a comment

XHTML: You can use these html tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>