Published On: Sat, Dec 10th, 2011

Ehemaliger Terroristen-Anwalt Ströbele beharrt auf Untersuchungsausschuss zu Neonazi-Morden

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HALLE, 10. Dezember – Bei der politischen Aufarbeitung möglicher Sicherheitspannen im rechtsterroristischen Bereich beharren die Grünen auf der Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. “Wir sind dabei, einen Antrag vorzubereiten”, sagte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele der “Mitteldeutschen Zeitung” vom Samstag. “Wir wollen einen Untersuchungsausschuss. Daran hat sich nichts geändert.” Die von Union und SPD befürwortete Einrichtung einer vierköpfigen Bund-Länder-Kommission von Mitgliedern aller Parteien im Bundestag lehnte Ströbele ab. “Wir sehen in der Kommission den Versuch, die Öffentlichkeit zu scheuen. Damit sind wir nicht einverstanden.”

Foto: Terroristen des “Nationalsozialistischen Untergrunds”

Auf die Bildung der Kommission hatten sich Bund und Länder dem Bericht zufolge bei der am Freitag zu Ende gegangenen Innenministerkonferenz in Wiesbaden verständigt. Sie soll Sicherheitspannen der Behörden im Zusammenhang mit der Mordserie eines rechtsextremen Trios aus Zwickau aufarbeiten, das offenbar bundesweit und möglicherweise über Deutschlands Grenzen hinweg Unterstützer hatte. Im Zusammenhang mit den Taten sitzen inzwischen mehrere Verdächtige in Haft, darunter auch ehemalige Funktionäre der rechtsextremen NPD.

Ab dem 3. Juni 1967 leistete Ströbele als Rechtsreferendar seine Anwaltsstation im Anwaltsbüro von Horst Mahler ab. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Mahler und dem späteren Berliner Verfassungsrichter Klaus Eschen das so genannte Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Ziel war, Demonstranten und anderen Aktivisten, die sich zahlreichen Strafverfahren ausgesetzt sahen, juristische Unterstützung anzubieten.

Ab 1970 übernahm Ströbele die Verteidigung von RAF-Angehörigen, u. a. Andreas Baader. 1975 wurde Ströbele wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen. 1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei. Dieses Urteil wurde 1982 von der 10. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts auf 10 Monate reduziert. Ströbele bestreitet die Vorwürfe und erklärte, das Informationssystem habe lediglich der Arbeit als Verteidiger für die Gefangenen Mitglieder der RAF in den Jahren 1970 bis 1975 gedient.

Von 2001 bis 2003 vertrat Horst Mahler, ein mehrfach wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Raub verurteilter ehemaliger Rechtsanwalt, im Zuge des Verbotsverfahrens die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Der ehemalige Angehörige des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS) und Mitgründer der Rote Armee Fraktion (RAF), der sich seit 1975 vom Terrorismus losgesagt hatte, wurde selbst in den 1970er Jahren verteidigt von Otto Schily sowie Hans-Christian Ströbele.  Wegen verfassungswidriger Betätigung, darunter Holocaustleugnung, Mord- und Gewaltandrohungen, antisemitischer und neonazistischer Äußerungen erhielt Mahler weitere Geld- und Haftstrafen.

(AFP)
wes/lan
Wikipedia

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Displaying 1 Comments
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  1. Caligula says:

    “Terroristen-Anwalt”

    Ich glaube viele “Terroristen”, in Guantanamo oder anderswo, wären froh einen Anwalt zu haben.

    Ich find’s nicht in Ordnung, dass man Leute, die diese schwere, aber notwendige und wichtige Aufgabe übernehmen, nachträglich dafür verurteilt.

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